| Veranstalter | Jugendzentrum Zeughaus |
| Veranstalter-Adresse | Heilig-Geist-Gasse 12, 94032 Passau, Deutschland |
| Quelle | Stadt Passau - Veranstaltungen |
Kinderfest der Stadt Passau
Bschüttpark
Die Veranstaltung
In Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring hat die Stadt Passau wieder ein abwechslungsreiches Kinder- und Familienprogramm auf die Beine gestellt. Zahlreiche Einrichtungen präsentieren sich und ihr Angebot - unter anderem sind dies: Bootsfahren auf der Ilz, Bobbycar-Action, Slackline-Parcours, Zielspritzen, Erste Hilfe für Kinder, Wurfsackwerfen und jede Menge Möglichkeiten zum Malen und Basteln.
Zudem verspricht ein Bühnenprogramm beste Unterhaltung. Für Musik sorgt die Städtische Musikschule, Herbert & Mimi zeigen ein Clownstheater, Zauberer Frants führt eine spaßige Zaubershow vor und das Tanzstudio Blackstage präsentiert eine Mitmach- und Tanzperformance.
Für das leibliche Wohl werden antialkoholische Getränke und kleine Snacks angeboten.
Hinsichtlich der Corona-Pandemie gelten folgende Bestimmungen: Die Besucherobergrenze auf dem gesamten Gelände beträgt 1500 Personen. Für Besucherinnen und Besucher gilt die 3G-Regel, sie müssen also entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies mit einem entsprechenden Nachweis belegen. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler und noch nicht eingeschulte Kinder entfällt die Testpflicht. Für Testungen steht vor Ort ein Testbus des Malteser Hilfsdienstes zur Verfügung. Beim Eintritt auf das Festgelände werden zu einer eventuell notwendigen Nachverfolgung die Kontaktdaten mittels App oder Formular erhoben. Darüber hinaus muss auf dem gesamten Gelände ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind davon befreit.
Da die Stadt Passau auch die Impfkampagne vorantreiben möchte, wird auch eine mobile Impfstation vor dem Ein- und Ausgangsbereich des Kinderfestes stehen. Ab einem Alter von zwölf Jahren besteht hier die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Mitzubringen ist lediglich ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein sonstiger Identifikationsnachweis sowie ein Impfpass, falls vorhanden. Sofern es sich um Minderjährige handelt, ist überdies die Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um ein Angebot im Rahmen des Kinderfestes handelt, das jedoch nicht zum Zutritt zu demselben berechtigt.
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